Politik · Schaubildreihe
EMPATHIE OHNE VERHARMLOSUNG Christian Bangel schreibt nach der Wahl in Sachsen-Anhalt, viele AfD-Wähler hätten nicht bloß aus Frust gehandelt. Sie hätten ein bekanntes autoritäres und ausgrenzendes Weltbild bewusst unterstützt – und damit Menschen in ihrem eigenen Umfeld geschadet.
Begleittext Sein stärkster Punkt: Eine Wahlentscheidung trifft nicht nur ein abstraktes „System“. Sie hat Folgen für Nachbarn, Kollegen, Minderheiten und demokratische Institutionen. Frust kann eine Entscheidung erklären, aber Verantwortung nicht aufheben.
Seine Schwäche: Aus einem Wahlergebnis lässt sich nicht das gleiche Motiv aller Wählenden ableiten. Transformationserfahrungen, mangelnde Anerkennung, wirtschaftliche Unsicherheit, Protest, ideologische Überzeugung und autoritäre Einstellungen können sich überlagern. Wer verstehen will, darf diese Unterschiede nicht einebnen.
Empathie bedeutet deshalb nicht Zustimmung. Man kann Verletzungen und Ängste ernst nehmen und zugleich menschenfeindliche oder autoritäre Positionen entschieden zurückweisen. Ebenso wichtig ist die Perspektive derjenigen, die durch solche Politik bedroht werden.
Demokratie braucht beides: einen Staat, der reale Probleme sichtbar löst – und eine klare Grenze dort, wo Menschenwürde, gleiche Rechte und die demokratische Ordnung angegriffen werden.
Quellen: Christian Bangel, DIE ZEIT, 07.09.2026 · Landeswahlleitung Sachsen-Anhalt · Sachsen-Anhalt-Monitor 2025 · Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt/Verfassungsschutz · AfD Sachsen-Anhalt, Regierungsprogramm 2026 · MDR · DIW Berlin · IWH Halle · Grundgesetz Art. 1 und 20.
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Nachweise
Quellen und Einordnung BEGLEITTEXT UND QUELLEN
Hinweise zur rechtlich vorsichtigen Gestaltung
Die Reihe gibt den ZEIT-Kommentar nicht vollständig wieder und verwendet keine längeren Originalpassagen. Bangels Aussagen werden als Kommentar beziehungsweise Wertung gekennzeichnet. Eigene Schlussfolgerungen sind ebenfalls markiert. Aussagen über AfD-Wählende werden nicht einzelnen identifizierbaren Personen zugeschrieben. Die behördliche Einstufung wird ihrem Urheber, dem Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt, ausdrücklich zugeordnet; sie ist kein Parteiverbot.
Quellen
1. Christian Bangel: „Sie haben richtig was kaputt gemacht“, DIE ZEIT, 07.09.2026. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-09/afd-waehler-empathie-mitgefuehl-sachsen-anhalt
2. Landeswahlleitung Sachsen-Anhalt: Ergebnisse der Landtagswahl 2026. https://wahlen.sachsen-anhalt.de/
3. Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt-Monitor 2025. https://lpb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MK/LPB/Uploads/SAM_2025_V0812_1.pdf
4. MDR: Studie – Mehrheit in Sachsen-Anhalt zeigt autoritäre Tendenzen. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/monitor-umfrage-autoritaer-102.html
5. Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt: Rechtsextremismus; Einstufung des AfD-Landesverbandes. https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/themenfelder/page/rechtsextremismus
6. AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026. https://afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/07/AfD_Sachsen-Anhalt_Regierungsprogramm_2026_230726-web.pdf
7. Tagesschau: Wie die AfD Sachsen-Anhalt umbauen will, 11.04.2026. https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-sachsen-anhalt-128.html
8. DIW Berlin: Das AfD-Paradox in Sachsen-Anhalt, 2026. https://www.diw.de/de/diw_01.c.1018122.de/publikationen/diw_aktuell/2026_0123/das_afd-paradox_in_sachsen-anhalt__populaere_soziale_versprechen__aber_keine_basis_fuer_sozialstaat.html
9. IWH Halle: Themenbereich Ostdeutschland. https://www.iwh-halle.de/themen/ostdeutschland
10. Grundgesetz, insbesondere Art. 1 und 20. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/
11. Deutschland-Monitor 2025: Hauptbericht und interaktive Ergebnisübersicht. https://deutschland-monitor.info/
12. OECD: Survey on Drivers of Trust in Public Institutions 2026 Results. https://www.oecd.org/en/publications/2026/06/results-of-the-2025-oecd-survey-on-drivers-of-trust-in-public-institutions_96323a65.html
Hinweis: Die Reihe ist eine journalistisch-politische Einordnung und keine Wahlempfehlung. Eine verbindliche Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt sie nicht.
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